Rahmenhygieneplan vom 26.11.2020
Alle Schulen müssen nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan verfügen, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.
Bescheinigung über Gesundheitszustand
Bitte geben Sie Ihrem Kind diese Bescheinigung über ihren/seinen Gesundheitszustand nach einer Krankheit mit in die Schule.